Assistenz in der öffentlichen Wahrnehmung

Assistenz ist unbezahlbar

Foto Euros (© pixabay): Zeigt einen Stapel Euro-Scheine.

Wer bereits ein Alten- oder Pflegeheim z.B. für seine pflegebedürftige Mutter oder seinen pflegebedürftigen Vater suchen musste, der hat eine vage Vorstellung davon, was ein Heimplatz im Monat kostet. 3.000 bis 5.000 EUR sind  üblich. Wer dann erfährt, dass eine Assistenz monatlich 10.000 EUR kosten kann, der kommt schnell zu dem Schluss, dass Assistenz unbezahlbar sei. Doch sind diese Aufwendungen für die Assistenz wirklich Kosten für den Staat, wie es gerne behauptet wird?

Ein klares Nein, denn Assistenzarbeitsplätze sind sozialversicherungspflichtig! Mindestens die Einkommenssteuer fließt wieder zurück zum Staat. Krankenkasse, Rentenversicherung etc. werden davon ebenfalls bezahlt. Da für den Assistentenjob keine Ausbildung notwendig ist, ist es nicht selten der Fall, dass Menschen in Arbeit kommen, die sonst keine Anstellung gefunden hätten. Auch hier ergibt sich eine positive finanzielle Entwicklung für den Staat. Durch die Beschäftigung der Assistenz gibt es zusätzliche Ersparnisse in Form von wegfallender Sozialhilfe oder Arbeitslosenunterstützung. Die Hälfte der Aufwendungen, also ca. 5000 EUR, fließt in Gestalt von Steuern und Abgaben wieder sofort an die Gesellschaft zurück. Die Aufwendungen von 10.000 EUR werden dadurch relativiert und es zeigt sich, dass die Kosten für den Staat deutlich geringer sind.

Doch es geht noch weiter: Wenn ein Assistenznehmer durch seine Assistenz die Möglichkeit hat, auf dem ersten Arbeitsmarkt zu arbeiten, verdient er nicht nur eigenes Einkommen statt Grundsicherung zu beziehen, sondern auch er generiert noch zusätzlich Rückflüsse an öffentliche Kassen und das auf mehrfache Weise:

  1. Einkommenssteuern
  2. Krankenkasse, Rentenversicherung etc.
  3. Umsatzsteuer, generiert durch seine Arbeitsleistung

Neben der Einkommenssteuer ist dabei vor allem die durch die Arbeitsleistung des Assistenznehmers generierte Umsatzsteuer von großer Bedeutung. Doch wie lässt die sich abschätzen? Für die Untergrenze lässt sich folgende Überlegung anstellen: Damit sich ein Arbeitsplatz lohnt, muss mit der damit verbundenen Arbeitsleistung ein Umsatz in Höhe des Dreifachen des Bruttolohns generiert werden. Für Akademiker kann ein durchschnittliches Gehalt von monatlich 4.500 EUR brutto angesetzt werden. Der Umsatz der dazu generiert werden muss, beträgt beim Faktor 3 einen Betrag von 13.500 EUR. Die darauf anzusetzende Umsatzsteuer von 19 % führt zum Betrag von rund 2.600 EUR, die vom Staat eingezogen werden. Zusätzlich generiert der arbeitende Assistenznehmer in unserem Beispiel selbst noch weitere Rückflüsse an öffentliche Kassen. Bei Steuerklasse 1 sind hier ca. 900 EUR Steuer und ca. 500 EUR Sozialabgaben anzusetzen. In Summe fließen somit mit den Rückflüssen durch die Arbeit der Assistenten rund 9.000 EUR als Steuern und Sozialabgaben an öffentliche Kassen zurück. Unberücksichtigt bleibt dabei noch der vom Arbeitgeber getragene Anteil, sodass sich die Rückflüsse an öffentliche Kassen und die Aufwendungen von 10.000 EUR die Waage halten. Dabei ist dies, wie oben beschrieben, lediglich die Untergrenze dessen, was an Rückflüssen generiert wird. Steuern aus Gewinnen sowie Umsatzsteuern, die durch Konsum generiert werden, nicht eingerechnet. Darüber hinaus sind 5 Personen in Arbeit für die weder Grundsicherung noch Arbeitslosengeld bezahlt werden muss.

Die Situation, dass mehr Geld zurück kommt als man eingesetzt hat, ist das Ziel jedes wirtschaftlichen Handelns und man spricht dabei von Investition. Möglich wird dies im Fall von Menschen mit Assistenzbedarf jedoch nur, wenn Anreize da sind und sich Arbeit auch lohnt. Mit der Beschränkung von Einkommen und Vermögen auf Bedürftigkeitsniveau erreicht man jedoch genau das Gegenteil.

Doch was wäre die Alternative? Keine Assistenz und kein Assistenznehmer, der arbeitet. Der behinderte Mensch lebt im Heim. In einem gut geführten Heim ist der Schlüssel von Mitarbeiter zu Heimbewohner jedoch bestenfalls 1 : 1 und das auch nur bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe III. Während ein Assistenznehmer, der sein eigenes Geld verdient, auch für seinen kompletten Lebensunterhalt selbst aufkommt, muss in einem Heim die gesamte Infrastruktur vom Heimbetreiber bereitgestellt werden, der sich dies entsprechend bezahlen lässt. Dabei sind durchaus bis zu 4.000 EUR monatlich anzusetzen. Die Summe der Rückflüsse an öffentliche Kassen durch die pflegende Person beträgt demnach ca. 900 EUR. Dabei ist der Schlüssel 1 : 1 selten gegeben, womit das Ungleichgewicht noch deutlicher wird. Es liegt somit auf der Hand, dass diese „Alternative“ keine ist.

Assistenz rechnet sich!