UN-Behindertenrechtskonvention – ein Menschenrecht

Chronologie der Ratifizierung und des Inkrafttretens der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung

13.12.2006 Verabschiedung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung durch die Generalversammlung der UNO in der Resolution 61/106
30.03.2007 Unterzeichnung der Konvention und des Zusatzprotokolls durch die Bundesrepublik Deutschland
03.05.2008 Konvention tritt völkerrechtlich in Kraft, nachdem die ersten 20 Staaten die Konvention sowie 10 Staaten das Fakultativprotokoll unterzeichnet hatten
04.12.2008 Ratifikation durch den Bundestag – Passend dazu ein Foto aus dem Bundestag 
19.12.2008 Ratifikation durch den Bundesrat 
21.12.2008 Unterzeichnung durch Horst Köhler (Bundespräsident a.D.), Angela Merkel (Bundeskanzlerin), Olaf Scholz (SPD) und Frank-Walter Steinmeier (SPD) 
31.12.2008 Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt BGBL II, 35/1419 ff. 
01.01.2009 Inkrafttreten der BRK als einfaches Bundesgesetz 
24.02.2009 Hinterlegung der Ratifikationsurkunde im UN-Hauptquartier 
26.03.2009 30 Tage nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunde wird die UN-BRK für Deutschland völkerrechtlich bindend. 
29.04.2010 Das Bundessozialgericht stellt in einem Urteil eindeutig fest, dass die UN-BRK seit 01.01.2009 geltendes deutsches Recht ist – Az: B 9 SB 2/09 R. (hier das Urteil – Absatz 43) 
03.08.2011 Das Bundeskabinett beschließt den erster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland. Zuvor verabschiedete die CDU/CSU- und FDP-Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan.
17.01.2013 Die BRK-Allianz beschließt den ersten Bericht der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland.
26. / 27.03.2015 Anhörung in Genf vor dem UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung (CRPD) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland (Aufzeichnung der Anhörung).
17.04.2015 Veröffentlichung der Empfehlungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderung (CRPD) an Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Eine vorläufige nicht offizielle Übersetzung relevanter Textpassagen ist auch auf Deutsch verfügbar.
09.07.2015 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht eine vollständige Übersetzung der Empfehlungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderung (CRPD) an Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Version mit Hervorhebung relevanter Textpassagen).