Eckpunkte zum Bundesteilhabegesetz aus Sicht der Länder

Vortrag Heike Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Freistaates Thüringen, Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2015

Vortrag Heike Werner (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Freistaates Thüringen, Vorsitzende der Arbeits- und Sozial-ministerkonferenz 2015)

Vortrag Heike Werner (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Freistaates Thüringen, Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2015)

Rede von Ministerin Werner zur NITSA-Fachtagung

Rede von Ministerin Werner zur NITSA-Fachtagung

Wir danken Ministerin Werner für die Bereitstellung der Abschrift der Rede.

Nachfolgend stichpunktartig die wichtigsten Aussagen, Publikumsfragen und Antworten zum Vortrag. Es handelt sich hierbei um ein Gedächtnisprotokoll, sodass der Vortragende und die Teilnehmerfragen ggf. nicht immer absolut detailgetreu widergegeben wurden.


Forderungen als Sozialministerin des Freistaates Thüringen

  • finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten
  • kann die bei der Fachtagung formulierten Forderung stark unterstützen
  • in diesem Bereich sind Veränderungen längst überfällig
  • tatsächliche Umsetzung der UN-BRK seit vielen Jahren überfällig
  • es ist nicht mehr hinnehmbar, dass für erforderliche Teilhabeleistungen und Nachteilsausgleiche eigenes Einkommen und Vermögen einzusetzen ist
  • es braucht eine Stärkung des Persönlichen Budgets, um Menschen mit Behinderungen eine möglichst weitrechende Selbstbestimmung auch tatsächlich zu ermöglichen
  • Ausbau der Teilhabemöglichkeiten gerade auf dem ersten Arbeitsmarkt notwendig
  • Budget für Arbeit ist eine wichtige Form
  • bundesgesetzliche Klarstellung zum Budget für Arbeit von besonderer Bedeutung für die Länder
  • wichtige Forderung ist die Einführung eines Bundesteilhabegeldes
  • einkommens- und vermögensunabhängiges Bundesteilhabegeld wünschenswert, dennoch Kompromiss wahrscheinlich
  • verbesserte Unterstützung von Eltern erforderlich
  • Ermöglichung einer individuellen und personenzentrierten Hilfeplanung

Forderungen der Länder im Rahmen der ASMK

  • UN-BRK spielte eine maßgebliche Rolle bei den Ländern hinsichtlich der Forderung nach einem Bundesteilhabegesetz
  • Gesetze notwendig, in denen die Selbstbestimmungsmöglichkeiten der Menschen auch gestärkt werden
  • neben der UN-BRK war die Eingliederungshilfe für die Länder ein weiteres wichtiges Thema
  • Diskussion bzgl. der Reform der Eingliederungshilfe seit mehr als 10 Jahren
  • Hintergrund hierfür ist die Entwicklung der Zahl der Hilfeempfänger und der Ausgaben für Menschen mit Behinderungen
  • Ausgaben haben sich seit der Wiedervereinigung fast vervierfacht
  • Grundlagenpapier zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe der Länder aus 2012
    • viele inhaltliche Punkte wurden bereits von Herr Nellen benannt
    • tatsächliche Umsetzung der Anforderungen aus der UN-BRK
    • modernes Teilhaberecht, dass die Umsetzung der Leistungsansprüche von Menschen mit Behinderungen stärkt
    • Ausrichtung der Eingliederungshilfe von einer überwiegend einrichtungszentrierten zu einer personenzentrierten Leistung
    • Aufhebung der Aufgliederung der Eingliederungshilfe in ambulante, teilstationäre und stationäre Maßnahmen
    • Loslösung der Leistungen der Eingliederungshilfe vom System der Sozialhilfe
    • Maßstab für die Leistungserbringung soll der individuelle Bedarf des einzelnen Menschen mit Behinderung sein
    • Konzentration der Eingliederungshilfe auf ihre fachlichen Kernaufgaben (Trennung von existenzsichernden und Teilhabeleistungen)
    • bundeseinheitliche Maßstäbe und Kriterien für ein Gesamtplanverfahren
    • Menschen mit Behinderungen soweit wie möglich vom Einsatz eigenen Einkommens und Vermögens bei der Finanzierung der Eingliederungshilfeleistungen freistellen
    • weitere Flexibilisierung und personenzentrierte Ausrichtung der Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben und ihre stärkere Ausrichtung zu einer Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt
    • Berücksichtigung der Wechselwirkung zu anderen sozialen Systemen
  • gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht abhängig sein kann von der Leistungsfähigkeit einzelner Kommunen
  • Bund muss sich an diesen Kosten beteiligen, sodass eine Entlastung der Länder und Kommunen erfolgt
  • diese Beteiligung muss dynamisch sein
  • ASMK hat in ihrem letzten Beschluss folgende Forderungen erhoben (Stichpunkte):
    • Stärkung von Autonomie und Selbstbestimmung durch partizipative Bedarfsfeststellung
    • Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenkonvention
    • Implementierung einer unabhängigen Beratung
    • Entlastung der Länder durch ein bundesfinanziertes Bundesteilhabegeldes
    • Personenzentrierung
    • Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
    • Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für ein Budget für Arbeit

Publikumsfrage

Die nachfolgende Publikumsfrage wurde zum leichteren Verständnis aus den Stichpunkten sinngemäß ausformuliert.

„Können wir denn von den Ländern Rückenwind erhalten, sodass wir eine vollständige Abschaffung der Anrechnung des Einkommen- und Vermögens bekommen? Die 10-Euro-Praxisgebühr wurde abgeschafft, da diese unsinnig war. Vielleicht können sich die Länder hinter uns stellen und sagen, die Anrechnung von Einkommen und Vermögen ist ebenfalls unsinnig.“

Antworten:

  • unter den Ländern ist die Nichtanrechnung von Einkommen und Vermögen nicht mehrheitsfähig
  • gemäß der Länder soll es Verbesserungen bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung geben
  • bei Partnerinnen und Partnern behinderter Menschen soll es keine Anrechnung von Einkommen und Vermögen mehr geben
  • genaue Ausgestaltung wird von den finanziellen Voraussetzungen abhängen
  • Aufforderung sich an die Ministerinnen und Minister der Länder zu wenden

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