Assistenz für Menschen mit Behinderungen

Foto "Assistenz verändert Gesellschaft" (© Andi Weiland | Sozialhelden e.V.): Zeigt eine Gruppe nichtbehinderter und behinderter Menschen an einer Bar.Das Leben nach den eigenen Wünschen, Vorstellungen und Bedürfnissen zu gestalten, ist für die meisten Menschen eine Selbstverständlichkeit. Wer jedoch aufgrund einer Behinderung so stark eingeschränkt ist, sodass er in alle Bereiche des täglichen Lebens auf Unterstützung angewiesen ist, wird ohne Assistenz kaum ein selbstbestimmtes Leben führen können.

Dabei ist Assistenz nicht nur auf den pflegerischen Bereich beschränkt. Sie betrifft ebenso die Bereiche Haushaltsführung, Freizeitgestaltung, Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eines Ehrenamtes, Erziehung der eigenen Kinder, Kommunikation z.B. im Falle einer Sprachbehinderung usw. Kurzum alle Bereiche, die nicht eigenständig bewältigt werden können.

UN-Behindertenrechtskonvention und Assistenz

Mit der Schaffung und Ratifizierung der Konvention über die Rechte von Menschen Behinderung (UN-BRK) wurde Assistenz das erste Mal konkret gesetzlich verankert und als elementare Voraussetzung zu einer inklusiven Gesellschaft anerkannt.

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