Wer Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX) erhält, muss ggf. hierzu einen Kostenbeitrag abhängig von seinem eigenen Einkommen zahlen. Wie hoch dieser Kostenbeitrag ist, kann mit nachfolgendem Eigenbeitragsrechner ermittelt werden. Wer Leistungen der Hilfe zur Pflege erhält oder unter die Bestandsschutzregelung des § 150 SGB IX fällt, verwendet bitte den Eigenbeitragsrechner gem. SGB XII.
Summe der Einkünfte des Vorvorjahres* | € |
Einkünfte überwiegend aus | |
Ich lebe in einer Partnerschaft (nicht getrennt) | |
Ich habe unterhaltspflichtige Kinder im Haushalt | |
jährliche Bezugsgröße zur Sozialversicherung | € |
Einkommensfreibetrag
(% der Bezugsgröße) |
€ |
Einkommensüberschreitung | € |
Mein Eigenbeitrag/Monat** | € |
* Alle Einkünfte gem. Steuerbescheid abzüglich Werbungskosten (2. Position im Steuerbescheid)
** 2 Prozent der Einkommensüberschreitung auf volle 10 € gerundet
** 2 Prozent der Einkommensüberschreitung auf volle 10 € gerundet