Eigenbeitragsrechner gem. SGB IX

Wer Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX) erhält, muss ggf. hierzu einen Kostenbeitrag abhängig von seinem eigenen Einkommen zahlen. Wie hoch dieser Kostenbeitrag ist, kann mit nachfolgendem Eigenbeitragsrechner ermittelt werden. Wer Leistungen der Hilfe zur Pflege  erhält oder unter die Bestandsschutzregelung des § 150 SGB IX fällt, verwendet bitte den Eigenbeitragsrechner gem. SGB XII.

Summe der Einkünfte des Vorvorjahres*
Einkünfte überwiegend aus 
Ich lebe in einer Partnerschaft (nicht getrennt)
Ich habe unterhaltspflichtige Kinder im Haushalt
jährliche Bezugsgröße zur Sozialversicherung
Einkommensfreibetrag
(% der Bezugsgröße)
Einkommensüberschreitung
Mein Eigenbeitrag/Monat**
* Alle Einkünfte gem. Steuerbescheid abzüglich Werbungskosten (2. Position im Steuerbescheid)
** 2 Prozent der Einkommensüberschreitung auf volle 10 € gerundet