BRK-Allianz

Mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichten sich Staaten u.a. dazu, regelmäßig über den Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an die Vereinten Nationen zu berichten. Die Vereinten Nationen führen auf Basis des vorgelegten Staatenberichts eine Prüfung durch und sprechen im Anschluss Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aus. Deutschland kam dieser Pflicht erstmals 2011 mit dem Erster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland nach. Zuvor verabschiedete die CDU/CSU- und FDP-Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Auftakt zur ersten Staatenprüfung Deutschlands fand im April 2014 statt und fand sein Ende im April 2015 abgeschlossen.

Der 1. nationale Aktionsplan und Staatenbericht der Bundesregierung

Der Nationale Aktionsplan und der Erste Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland wurden federführend vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter der Leitung von Bundesministerin Ursula von der Leyen erarbeitet. Dabei wurde eine rege Beteiligung der Vereine und Verbände der Menschen mit Behinderungen ausdrücklich gewünscht, die sich in zahlreichen kritischen Stellungnahmen vor Verabschiedung der Dokumente äußerten (siehe hierzu exemplarisch eine Stellungnahme zum NAP und zum 1. Staatenbericht).

Die damalige Bundesregierung  vertrat jedoch, trotz anhaltender Kritik der Vereine und Verbände der Mensch mit Behinderung, die Auffassung, dass bereits „vielfältige Übereinstimmungen“ mit den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention innerhalb Deutschlands bestünden und sah daher nur einen geringe Umsetzungsbedarf.

Die Gründung der BRK-Allianz

Aus diesem Grund wurde im Januar 2012 die BRK-Allianz gegründet,  um die Staatenberichtsprüfung für Deutschland zur UN-Behindertenrechtskonvention zu begleiten und einen Parallelbericht zu verfassen, der den immensen Handlungsbedarf auch in Deutschland aufzeigt. In dieser Allianz haben sich insgesamt 78 Organisationen zusammengeschlossen, die im Wesentlichen das Spektrum der behindertenpolitisch arbeitenden Verbände in Deutschland repräsentieren.

Foto: Von links nach rechts: Dr. Annette Niederfranke (Staatssekretärin im BMAS), Dr. Sigrid Arnade (BRK-Allianz), Dr. Ursula von der Leyen (Ministerin-BMAS), Dr. Detlef Eckert (BRK-Allianz), © H.- Günter Heiden BRK-AllianzIm Januar 2013 wurde der 80-seitige 1. Bericht der BRK-Allianz vom Plenum der BRK-Allianz verabschiedet und Ende März 2013 an Bundestag und Bundesregierung übergeben. Im UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird dieser Bericht gemeinsam mit dem Ersten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland im Zuge der Staatenprüfung Deutschlands bewertet und zur Aussprache von Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention führen.

Für weiterführende Informationen zur BRK-Allianz und zur Staatenprüfung sei verwiesen auf: http://www.brk-allianz.de

Die Arbeit der BRK-Allianz zeigte Wirkung

Mitglieder der BRK-Allianz bei der Anhörung der Zivilgesellschaft durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Copyright Clara Becker / Netzwerk Artikel 3 e. V.Am 17.04.2015 veröffentlichte der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung (CRPD) seine Empfehlungen an Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Den Empfehlungen ging eine zweitägige Anhörung am 26. und 27.03.2015 im Zuge des Staatenprüfungsverfahrens voraus. Erfreulicherweise benennt der UN-Fachausschuss sehr deutlich die Defizite, die in Deutschland hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvetion bestehen. So wird der Mehrkostenvorbehalt, der das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Assistenzbedarf drastisch einschränkt, und der Einsatz von eigenem Einkommen und Vermögen zur Finanzierung der behinderungsbedingten Assistenzkosten kritisiert.

Abschließende Empfehlungen (in Englisch mit Hervorhebungen)

Abschließende Empfehlungen (nicht amtliche deutsche Übersetzung mit Hervorhebungen)