Das Leben nach den eigenen Wünschen, Vorstellungen und Bedürfnissen zu gestalten, ist für die meisten Menschen eine Selbstverständlichkeit. Wer jedoch aufgrund einer Behinderung so stark eingeschränkt ist, sodass er in alle Bereiche des täglichen Lebens auf Unterstützung angewiesen ist, wird ohne Assistenz kaum ein selbstbestimmtes Leben führen können.
Dabei ist Assistenz nicht nur auf den pflegerischen Bereich beschränkt. Sie betrifft ebenso die Bereiche Haushaltsführung, Freizeitgestaltung, Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eines Ehrenamtes, Erziehung der eigenen Kinder, Kommunikation z.B. im Falle einer Sprachbehinderung usw. Kurzum alle Bereiche, die nicht eigenständig bewältigt werden können.
UN-Behindertenrechtskonvention und Assistenz
Mit der Schaffung und Ratifizierung der Konvention über die Rechte von Menschen Behinderung (UN-BRK) wurde Assistenz das erste Mal konkret gesetzlich verankert und als elementare Voraussetzung zu einer inklusiven Gesellschaft anerkannt.
Erfahren Sie mehr in unserer Rubrik Assistenz
- über die Bedeutung der Assistenz bzw. selbstbestimmten Assistenz,
- über die Geldleistung Persönliches Budget,
- über die Unterstützungsform Teilhabe-Managment,
- über die sog. Advokatorische Assistenz,
- über Assistenz für behinderte Eltern zur Erziehung ihrer Kinder,
- über die Notwendigkeit einer unabhängige Beratung
- und über Menschen mit Assistenzbedarf durch anschauliche Fallbeispiele.