Das Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz wurde im Sommer 2014 gegründet.
Unser Netzwerk ist ein Zusammenschluss von Menschen mit und ohne Behinderung, die aktiv den politischen Prozess der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung begleiten und als Expertinnen und Experten in eigener Sache tatkräftig unterstützen.
Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Erlangung der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Partizipation, basierend auf dem Modell der selbstbestimmten Assistenz. Die Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft und der Politik für die Belange von Menschen mit Assistenzbedarf ist dabei die Grundlage, um die in der Konvention über die Rechte von Menschen Behinderung (BRK) geforderte Inklusion zu erreichen.
Unsere Ziele sind
- die Förderung der Bewusstseinsbildung für die Belange behinderter Menschen mit Assistenzbedarf.
- die Unterstützung behinderter Menschen mit Assistenzbedarf.
- die Schaffung bundesweiter Regelungen zum Einhalten der Bedarfsdeckung.
- die Herauslösung der Assistenzleistungen aus der Sozialhilfe.
Diese Ziele wollen wir erreichen, indem wir
- auf allen Ebenen der Politik auf die Situation behinderter Menschen mit Assistenzbedarf hinweisen,
- konstruktive Lösungsvorschläge unterbreiten,
- aktiv den politischen Prozess der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention begleiten und nicht zuletzt
- behinderte Menschen mit Assistenzbedarf über ihre Rechte informieren und sie darin bestärken, dass Assistenzleistungen keine Almosen sind.
Wir bauen dabei auf die aktive Mitarbeit aller am Netzwerk beteiligten Menschen und Verbände. Wenn Sie Interesse an unserer Arbeit haben, aktiv mitmachen und/oder als Mitglied aufgenommen werden wollen, schreiben Sie uns bitte entweder über unser Kontaktformular oder unter info@nitsa-ev.de
NITSA erhebt keinen Mitgliedsbeitrag. Spenden und freiwillige regelmäßige Mitgliedsbeiträge sind jedoch willkommen.
Feststellung der Gemeinnützigkeit: Wir sind wegen Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Karlsruhe-Stadt, StNr. 35022/70625, vom 07.06.2018 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.