Die Schattenübersetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) finden Sie auf der Internetseite des Vereins „Netzwerk Art. 3“ unter folgendem Link: UN-Behindertenrechtskonvention – Schattenübersetzung auch in einer Hörfassung und hier in Leichter Sprache. (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Die notwendige Schattenübersetzung
Warum eine „Schattenübersetzung“? Da es bei der Übersetzung der Konvention ins Deutsche fast keine Abstimmung mit behinderten Menschen und ihrer Vereine/Verbände und Organisationen gab, hatte sich das „Netzwerk Art. 3 e.V.“ dazu entschlossen, diese Schattenübersetzung zu veröffentlichen. Die Schattenübersetzung korrigiert zahlreiche Übersetzungsfehler. So wurde das englische Wort “inclusion“ im Deutschen als “Integration“ übersetzt. Integration ist jedoch nicht gleichzusetzen mit Inklusion (vgl. Wikipedia „Soziale Inklusion“).