Was ist Assistenz bzw. selbstbestimmte Assistenz?
Wenn ein behinderter Mensch eine Tätigkeit ausführen möchte, die er aufgrund seiner Einschränkungen nicht alleine durchführen kann, benötigt er jemanden, der ihm nach seinen Vorstellungen diese Tätigkeit so ausführt wie er/sie es benötigt und vor allem, wie er/sie sich das vorstellt. Da diese Tätigkeiten aus allen Bereichen des alltäglichen, insbesondere des häuslichen, persönlichen oder gesellschaftlichen Umfelds aber auch des Arbeitslebens entspringen, wird nicht nur Hilfestellung bei der Körperpflege oder gar eine Betreuung notwendig, sondern ein Mensch, der assistiert, also Tätigkeiten in Absprache entweder selbständig oder auf Anweisung aber immer im Sinne des Assistenznehmers ausführt.
Ein Assistent ist also kein Betreuer, weil der Assistenznehmer selbstbestimmt vorgibt, was wie zu tun ist, er ist aber auch nicht bloß Helfer, weil er durchaus verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen muss. Beileibe nicht jeder ist für diese Aufgabe geeignet. Assistenten müssen Menschen sein, denen man in besonders hohem Maße vertrauen kann, da neben finanziellen Belangen auch sehr viel Wissen über die Privat- und Intimsphäre bekannt wird. Praktische und häusliche Fähigkeiten sind ebenso wünschenswert wie Kommunikationsfähigkeit und eine schnelle Auffassungsgabe. Assistenten sind gewissermaßen Allrounder und die gibt es nicht zum Nulltarif!
Die Assistenz ist daher diejenige Unterstützungsleistung, die einem behinderten Menschen am ehesten die volle und wirksame Patzizipation gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft garantiert. Es ist ein Ziel, zu dessen Erreichen sich die Bundesrepublik Deutschland mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention vorbehaltlos und völkerrechtlich bindend verpflichtet hat.
Um also von der Fürsorge wegzukommen und ein selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen zu ermöglichen, ist die persönliche Assistenz ein entscheidender Schlüssel. An dieser Stelle möchten wir betonen und darauf hinweisen, dass persönliche Assistenz keine Form von Betreuung darstellt. Eine Betreuung kann nur gerichtlich angeordnet werden, und das auch nur, wenn jemand im Sinne des Gesetzes nicht mehr rechts- und handlungsfähig ist. Entgegen der allgemeinen Auffassung sind Menschen mit Behinderungen in der Regel bis auf Ausnahmen rechts- und handlungsfähig. Dies betrifft sowohl Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen, chronischen Erkrankungen und/oder Lernschwierigkeiten.
„Aufstand der Betreuten“ – Independent Living Bewegung in Amerika
„Aufstand der Betreuten“ – Ein beeindruckender Film von Hans-Peter Meier und Adolf Ratzka über die Independent Living (Selbstbestimmt Leben) Bewegung in Amerika. Der Film beleuchtet die Anfänge der „Selbstbestimmt Leben“-Bewegung in Amerika. Adolf Ratzka führte unter anderem Interviews mit damaligen behinderten Studenten und nahm an der 1. Versammlung der Independent Living Bewegung in Amerika teil, noch bevor diese nach Deutschland herüberschwappte.