Der Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz ist endlich da
Lange mussten wir auf den Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz warten. Am 26. April 2016 wurde er dann endlich an die Verbände zur Stellungnahme versandt. NITSA hat gemeinsam mit den Vereinen ForseA und MMB eine Stellungnahme zum Referentenentwurf bei Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein (Kanzlei Menschen und Rechte) in Auftrag gegeben, die am 18. Mai 2016 beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgegeben wurde. Darüber hinaus befassen wir uns auf den folgenden Seiten in leicht verständlicher Form mit wesentlichen Inhalte des Referentenentwurfs, die insbesondere für Menschen mit Assistenzbedarf von Bedeutung sind. Die sog. Faktenchecks werden wir im Laufe der Zeit sukzessive erweitern.
Wir machen den Faktencheck
Wer nur die ersten Seiten des Referentenentwurfs liest, der wird erfahren, dass das Wunsch- und Wahlrecht gestärkt werden soll und dass Verbesserungen bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung vorgesehen sind. Das Bundesteilhabegesetz stünde dabei im Einklang mit der UN-BRK. Können wir diesen Versprechungen trauen? NITSA macht den Faktencheck.
Faktencheck Wunsch- und Wahlrecht
Faktencheck Einkommensanrechnung