Herzlichen Dank!
Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Spenden bis 200 Euro erkennt das Finanzamt durch eine Kopie des Bankbelegs an. Bei Spenden über 50 Euro schicken wir generell eine Spendenquittung zu, sofern uns Ihre Adresse bekannt ist. Bei Spenden unter 50 Euro schicken wir auf Nachfrage eine Spendenquittung zu.
Feststellung der Gemeinnützigkeit: Wir sind wegen Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Karlsruhe-Stadt, StNr. 35022/70625, vom 06.12.2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.