Advokatorische Assistenz

Was ist Advokatorische Assistenz?

Persönliche Assistenz erfordert beim Assistenznehmer verschiedene Kompetenzen, um im Sinne der Selbstbestimmung und Teilhabe Assistenz in Anspruch nehmen zu können. Hierzu zählen z.B. die Personal-, Organisations-, Anleitungs-, Raum- und Finanz-Kompetenz. Diese Liste darf aber keineswegs als Ausschlusskriterium verstanden werden. So greifen beispielsweise manche Assistenznehmer durchaus zur Organisation ihrer Assistenz auf Ambulante Dienste oder ein Teilhabe-Management zurück und geben damit einen Teil ihrer Kompetenzen und Verantwortungen ab. Die Gründe dafür sind vielfältig.

Unterstützung durch Advokatorische Assistenz

Können von einer Assistenznehmerin bzw. einem Assistenznehmer aufgrund seiner Einschränkungen nicht alle Kompetenzen ausgefüllt werden, so kann mit Hilfe der advokatorischen Assistenz dem Assistenznehmer diese Unterstützung gegeben werden, um Selbstbestimmung und Teilhabe so weit wie möglich umzusetzen.

Für weiterführende Information sei verwiesen auf:
https://www.gemeinsam-leben-augsburg.de
https://www.trauminsel47drei.de

Ein Traum wird Wirklichkeit – Daheim statt Heim:  Flyer und Aufnahmeantrag trauminsel47drei e.V.