Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz
Am 28.06.2016 beschloss das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz in einer zum Referentenentwurf geänderten Fassung. In einem Vergleichsdokument haben wir alle Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf zur leichteren Nachvollziehbarkeit kenntlich gemacht. Zusätzlich nahm NITSA e.V. in einem offenen Brief an Bundesministerin Nahles zu wesentlichen Änderungen Stellung.
Unsere Faktenchecks zum Referentenentwurf, die in leicht verständlicher Form wesentlichen Inhalte des Referentenentwurfs erläutern, haben wir auf den nachfolgenden Seiten überarbeitet und an die Änderungen der vom Bundeskabinett beschlossenen Fassung angepasst.
Wir machen den Faktencheck
Wer nur die ersten Seiten des Gesetzentwurfs zum Bundesteilhabegesetz liest, der wird erfahren, dass das Wunsch- und Wahlrecht gestärkt werden soll und dass Verbesserungen bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung vorgesehen sind. Das Bundesteilhabegesetz stünde dabei im Einklang mit der UN-BRK. Können wir diesen Versprechungen trauen? NITSA macht den Faktencheck.
Faktencheck Wunsch- und Wahlrecht
Faktencheck Einkommensanrechnung
Faktencheck Bestandsschutz (NEU)