Faktencheck Altersvorsorge
Zitat aus dem Referentenentwurf zum BTHG
„Zusätzlich zum bestehenden § 90 Absatz 3 SGB XII gilt für Personen, die Leistungen der Eingliederungshilfe und gegebenenfalls andere Leistungen der Hilfen in besonderen Lebenslagen erhalten, im Vorgriff auf das Inkrafttreten der Neuregelung der Eingliederungshilfe im SGB IX, die einen voraussetzungslosen Freibetrag in Höhe von 50.000 Euro vorsieht, ein zusätzlicher Vermögensfreibetrag von 25.000 Euro zur Sicherstellung einer angemessenen Lebensführung und einer angemessenen Alterssicherung.“ (S. 343)
Die Fakten
Die Grafik zeigt in einer Modellrechnung, wie ein angespartes Vermögen zur Alterssicherung im Laufe der Jahre durch eine monatliche Entnahme zwecks Rente aufgebraucht wird. Das durchschnittliche Nettovermögen bei Renteneintritt beträgt bei einem Menschen ohne Behinderung rund 180.000 €, wie an der Hilfsgraphik rechts oben abgelesen werden kann. Bei einem Menschen mit Behinderung und Assistenzbedarf darf das Vermögen zum Renteneintritt 25.000 € nicht übersteigen (siehe Faktencheck Vermögensanrechnung, gilt auch bei Erwerbsminderungsrentnern) ungeachtet dessen, welche Ausbildung und welchen Lebensstandard er zuvor genoss. Der Rentner ohne Behinderung kann sich eine monatliche Nettorente in Höhe von 900 € gönnen und damit seinen Lebensstandard mit Hilfe der gesetzlichen und einer möglichen Betriebsrente auch im Alter sichern. Der Rentner mit Behinderung sollte seinen Lebensstandard deutlich einschränken und entnimmt dem Vermögen lediglich 1/3 der Nettorente des Rentners ohne Behinderung. Nichtsdestotrotz ist sein Vermögen bereits nach sieben Jahren aufgebraucht, wohingegen der Rentner ohne Behinderung fast 10 weitere Jahre sorglos leben kann.
Nicht berücksichtigt wurde in der Modellrechnung, dass Menschen mit Behinderung und Assistenzbedarf in aller Regel aus gesundheitlichen Gründen nicht das reguläre Renteneintrittsalter erreichen. Sie scheiden meist vorzeitig als Erwerbsminderungsrentner mit deutlich geringerem Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rente aus. Hinzu kommt, dass sie häufig nur eine Teilzeitstelle annehmen können, wodurch sich der Rentenanspruch weiter reduziert.
Die Grafik zeigt, dass eine Altersvorsorge für Menschen mit Behinderung und Assistenzbedarf auch mit dem neuen Bundesteilhabegesetz nicht möglich sein wird. Altersarmut bleibt trotz geringerem Lebensstandard vorprogrammiert.
Stand: 11.07.2016