Anrechnung von Einkommen und Vermögen beim Erhalt von Sozialhilfeleistungen
Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei Erhalt von Sozialhilfeleistungen ist Teil des Subsidiaritätsprinzips, und beschreibt die Nachrangigkeit staatlicher Leistungen. In der Praxis bedeutet das, dass zur Finanzierung der Assistenz (siehe Persönliches Budget) vorrangig das eigene Einkommen und Vermögen einzusetzen ist. Erst wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht – und dies ist der Normalfall –, wird die Assistenz über die Eingliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel SGB XII und/oder ergänzenden Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII finanziert. Dieses Prinzip der Nachrangigkeit führt dazu, dass ein Mensch mit Assistenzbedarf alleine aufgrund seiner Einschränkungen ein Leben lang auf Sozialhilfeniveau leben muss. Auch deren Partnerinnen und Partner werden zur Finanzierung der Assistenz herangezogen, sodass sie gleichermaßen ein Leben auf Sozialhilfeniveau führen müssen.
Arbeit muss sich wieder lohnen.
Jeder kennt den FDP-Wahlslogan aus dem Jahr 2009. Für Menschen mit Assistenzbedarf gilt jedoch aufgrund der derzeitigen Praxis der Einkommens- und Vermögensanrechnung:
- Keine Anreize fürs Arbeiten – im Gegenteil.
- Kein „Vermögen“ über 2.600 €
- Partnerschaften sind so gut wie ausgeschlossen, da kaum eine Partnerin oder ein Partner gewillt ist, sich sehenden Auges auf Sozialhilfeniveau zu begeben.
- Keine adäquate Altersvorsorge, da diese als Vermögen gilt.
- Kein Erbe, da dieses zur Finanzierung der Assistenz sofort eingezogen wird.
Dabei verbietet die UN-Behindertenrechtskonvention jede Form der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Hierzu der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung (CRPD) in seinen abschließenden Empfehlungen an Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Ende April 2015:
Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat ferner, Menschen mit Behinderungen soziale Dienstleistungen zu bieten, die ihnen den gleichen Lebensstandard ermöglichen wie Menschen ohne Behinderungen mit vergleichbarem Einkommen.
Das Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz fordert ohne Wenn und Aber: Arbeit muss sich auch für Menschen mit Assistenzbedarf lohnen. Assistenzleistungen müssen raus aus der Sozialhilfe!