Leistung in und außerhalb von Einrichtungen
Wer auf Assistenz angewiesen ist, benötigt i.d.R. die Leistungen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen gem. Sechstem Kapitel SGB XII und/oder ergänzende Hilfe zur Pflege gem. Siebtem Kapitel SGB XII. Letztere ist nicht zu verwechseln mit der Pflegesach- oder -geldleistung, die eine Pflegekasse entsprechend der festgestellten Pflegestufe gewährt und zusätzlich auszahlt. Sowohl die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen als auch die ergänzende Hilfe zur Pflege ist eine bedürftigkeitsabhängige Sozialleistung, d.h. nur derjenige erhält diese Leistungen, der vor dem Gesetz mittellos ist.
Im Jahr 2013 erhielten rund 390.000 Menschen mit Behinderung Eingliederungshilfe außerhalb von Einrichtungen. Das sind 42% aller Eingliederungshilfeempfänger. Der überwiegende Teil wurde jedoch in Einrichtungen, wie z.B. anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen erbracht (Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistik der Sozialhilfe – Eingliederungshilfe für behinderte Menschen).
Da stellt sich die Frage, wo und wie Menschen mit Behinderung leben? Die Eingliederungshilfe-Statistik weist hierzu die so genannten „Hilfen zum selbstbestimmten Leben“ als eigenständige Leistungsform aus.
Im Jahr 2013 lebten rund 210.000 Menschen mit Behinderung in einer Wohneinrichtung. Das waren 54% aller Empfänger dieser Leistungsform. Weitere 5% lebten in einer Wohngemeinschaft, der Rest (41%) in einer eigenen Wohnung. Warum auch Leistungen in einer Wohneinrichtung als Hilfen zum selbstbestimmten Leben bezeichnet werden, bleibt offen und ist zumindest kritikwürdig. Statistisch nicht erfasst wurde die Zahl der Menschen mit Assistenzbedarf, die ihre Assistenz im Rahmen des sog. Arbeitgebermodells selbst organisieren. Dabei gewinnt gerade die selbstbestimmte Assistenz zunehmend an Bedeutung.
Noch deutlicher wird das Missverhältnis von ambulanter zur stationäre Leistungsgewährung bei der ergänzenden Hilfe zur Pflege. Im Jahr 2013 erhielten rund 130.000 Menschen Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen. Das sind gerade einmal 29% aller Leistungsempfänger (Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistik der Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege).
Jeder Mensch, der Hilfe benötigt, muss frei wählen können, ob er in oder außerhalb einer Einrichtung leben möchte. Die Tatsache, dass sich der überwiegende Teil der Leistungsempfänger jedoch in Einrichtungen befindet, zeigt deutlich, dass dieses Wunsch- und Wahlrecht nicht gewährleistet ist. Ein wesentliches Ziel des Netzwerks für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz ist daher die Förderung der selbstbestimmten Assistenz.
Nettoausgaben in und außerhalb von Einrichtungen
Die Ausgaben zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und zur ergänzenden Hilfe zur Pflege steigen kontinuierlich an.
Im Jahr 2013 beliefen sich die Nettoausgaben zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen auf rund 14 Mrd. €. Davon entfiel lediglich ein Anteil von 18% auf Leistungsempfänger, die außerhalb von Einrichtungen lebten (Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistik der Sozialhilfe – Eingliederungshilfe für behinderte Menschen). Dabei machte ihr Anteil an allen Leistungsempfängern 42% aus (siehe Leistung in und außerhalb von Einrichtungen).
Bei der Hilfe zur Pflege zeigt sich ein ausgeglicheneres Bild. 26% der Nettoausgaben i.H.v. rund 3,3 Mrd. € im Jahr 2013 entfielen auf Menschen, die außerhalb von Einrichtungen lebten (Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistik der Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege). Ihr Anteil an allen Hilfe-zur-Pflege-Leistungsempfänger machte 29% aus.
Es zeigt sich, dass ambulante Angebote im Durchschnitt grundsätzlich die günstigere Alternative darstellen. Diese Feststellung trifft im besonderen Maße auf das Arbeitgebermodell zu, da es in diesem Fall keine Verwaltungsstrukturen gibt, die mit bezahlt werden müssten. Das Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz sieht in ambulanten Angeboten und im besonderen im Arbeitgebermodell zukunftsfähige Modelle, die ein Höchstmaß an Selbstbestimmung garantieren.