Fallbeispiele sind eine gutes Instrument, um die Lebenssituation behinderter Menschen, die auf Assistenz angewiesen sind, darzustellen. Das Thema Assistenz ist bislang in der öffentlichen und politischen Wahrnehmung immer noch unterrepräsentiert und wird oftmals in seiner Komplexität nicht verstanden. Aus diesem Grund haben wir anschauliche Fallbeispiele zusammengetragen, die deutlich zeigen, dass das Thema Assistenz viele Facetten aufweist, wie z.B. das uneingeschränkte Wunsch- und Wahlrecht bzgl. Wohnform und -ort, der vollumfänglichen Bedarfsdeckung und der Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit der erforderlichen Fachleistungen. Auch die alltägliche Diskriminierung durch den Gesetzgeber, z.B. in Bezug auf Ehe und Partnerschaft, wird durch die Fallbeispiele offensichtlich.
In Bezug auf Heranziehung des Partners für Assistenzkosten bei Ehe und Partnerschaften gibt es eine Veränderung ab dem 01.01.2020, bei der je nach Leistngsbezug Partner nicht mehr herangezogen werden. Noch nicht alle Fallbeispiele sind diesbezüglich aktualisiert.
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Die folgenden Fallbeispiele können über den jeweiligen Namen angeklickt und am Ende des Textes heruntergeladen werden.
Fallbeispiele zum Nachschlagen und herunterladen
Jenny Bießmann (Geb. 1986)
Hat eine spinale Muskelatrophie und musste bis 2009 ohne persönliche Assistenz leben. Das bedeutete Verzicht in allen Lebensbereichen.
Georg Claus (Geb. 1967)
Nach einer Fehlbehandlung vom Hals ab gelähmt, nicht sprechend und auf 24-Assistenz angewiesen. Seine Lebensgefährtin und er dürfen nicht mehr als 3.200 € Vermögen besitzen.
Matthias Grombach (Geb. 1976)
Nach einem Unfall querschnittgelähmt und auf 24-Stunden-Assistenz angewiesen, die er sich langwierig vor Gericht erstreiten musste.
Annett Melzer (Geb. 1969)
Hat eine seltene progressiv verlaufende Wirbelsäulenmiß- und fehlbildung und benötigt eine 24-Stunden-Assistenz. Erst mit dem Persönlichen Budget begann ihr zweites, selbstbestimmtes Leben.
Dr. Klaus Mück (Geb. 1967)
Nach einem Badeunfall im Alter von 15 Jahren querschnittgelähmt. Arbeitet als Diplom-Informatiker und wiss. Mitarbeiter am IOSB Karlsruhe. Über 30 Jahre musste er einer möglichen Partnerin bereits beim Kennenlernen mitteilen, dass sie im Falle einer Partnerschaft an den Kosten der Assistenz beteiligt werden würde. Dies ist nun nach langem Zähen Ringen mit der Politik ab dem 01.01.2020 nicht mehr der Fall.
Heike Schmidt (Geb. 1963)
Ist selbstständige Psychotherapeutin, hat eine Tetraparese und benötigt Assistenz. Sie stellt kurz und knapp fest: „Meine selbstständig ausgeübte Tätigkeit und geltendes Sozialrecht sind inkompatibel.“
Thomas Schulze zur Wiesch (Geb. 1982)
Aufgrund einer progredienten Muskelerkrankung auf Assistenz angewiesen. Arbeitet als Projektleiter, Entwickler und Trainer bei SAP und muss seine Assistenz teilweise aus seinem Einkommen selbst finanzieren und darf nicht mehr als 2.600 € besitzen.
Verena Wiedmann (Geb. 1976)
Wegen einer progressiven Muskeldystrophie auf 24-Stunden-Assistenz angewiesen. Wissenschaftliche Angestellte im Paul-Ehrlich-Institut. Kann wegen der Einkommens- und Vermögensanrechnung keine private Altersvorsorge betreiben.