Dr. Klaus Mück

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Dr. Klaus Mück Geb. 1967, Wohnort Karlsruhe

Dipl.-Informatiker und wiss. Mitarbeiter am IOSB Karlsruhe der Fraunhofer Gesellschaft, Lehrbeauftragter an der Hochschule für Technik und Wirtschaft, selbständig in der von der Familie gegründeten cogisys GmbH

Hohe Querschnittlähmung durch einen Badeunfall im Alter von 15 Jahren

 Assistenz Mit einer hohen Querschnittlähmung ist ein selbstbestimmtes Leben nur mit der Unterstützung anderer möglich. Assistenten begleiten mein Leben, sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich. Nur so kann ich mein Leben nach eigenen Vorstellungen und Zielen gestalten.
 Beruf Als Informatiker, Software-Entwickler und wissenschaftlicher Mitarbeiter spielt die Behinderung keine Rolle, da mit den heutigen technischen Möglichkeiten bei diesen Tätigkeiten die körperlichen Einschränkungen in den Hintergrund rücken. Die Arbeit im Team, die Wertschätzung von Kollegen, sowie die Anerkennung der erbrachten Leistung und auch ein bisschen Stolz, wenn die „Kiste“ endlich das tut, was man von ihr will, ist etwas, das ich in meinem Leben nicht missen möchte.
 Finanzierung Assistenz ist eine Komplex-Leistung im Rahmen der Eingliederungshilfe sowie der Hilfe zur Pflege. Damit müssen Assistenznehmer ihr Einkommen und ihr Vermögen für ihre Assistenz einsetzen. Die dabei auferlegte besondere Mitwirkungspflicht zwingt mich, meine wirtschaftlichen Verhältnisse, sobald sie sich ändern, unverzüglich offen zu legen. Diese Vermögensfreigrenze wurde ab dem 01.01.2020 hinsichtlich meiner Situation für das Jahr 2020 auf 57.330 € erhöht. Diese Vermögensfreigrenze ist jedoch bei ausschließlichem Bezug von Hilfe zur Pflege deutlich niedriger. Zudem muss ein solches angespartes Vermögen sowohl für die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs als auch zur Altersvorsorge ausreichen. Die Einkommensanrechnung wurde hingegen für Neubezieher von Leistungen deutlich verschärft und es ist durchaus wahrscheinlich, dass ich z.B. durch Auszahlungen von Überstunden sowie Zusatzgratifikationen für gute Leistungen oder einem Sabbatjahr auf die für  mich insgesamt schlechtere Neuregelung verpflichtet werden, auch wenn nur ein einmaliges Ereignis dafür der  Grund sein sollte. Eine Karriere ist nicht erstrebenswert, da sich das Mehr an Verantwortung letztlich nicht auszahlt. Ist das wirklich sinnvoll?
 Partnerschaft Als Mensch mit Behinderung ist es per se nicht einfach, eine Partnerin zu finden, die bereit ist, alle Einschränkungen, die eine Behinderung mit sich bringt, vollumfänglich mitzutragen. Darüber hinaus war es über 30 Jahre der Fall, dass ich bereits beim Kennenlernen mitteilen musst, im Falle einer Partnerschaft würde auch sie die Finanzierung der Assistenz mittragen müssen.
Dies ist eines der wenigen Dinge, die sich durch das Bundesteilhabegesetz nach langem, zähen Ringen mit der Politik verbessert haben. Eine mögliche Partnerin muss in meinem Fall nun nicht mehr mit für die Assistenzkosten aufkommen.

Fallbeispiel Dr. Klaus Mück