Assistenz versetzt Menschen mit Behinderung oftmals überhaupt erst in die Lage, sich aktiv in der Gesellschaft einzubringen und an politischen Prozessen zu beteiligen. Mit anderen Worten: Assistenz sichert Bürgerrechte.
Bürgerrechte, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Partizipation sind für Menschen mit Assistenzbedarf aber auch im 21. Jahrhundert immer noch keine Selbstverständlichkeiten.
Daher ist die Erlangung der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Partizipation, basierend auf dem Modell der selbstbestimmten Assistenz, Schwerpunkt unserer Arbeit. Die Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft und der Politik für die Belange von Menschen mit Assistenzbedarf ist dabei die Grundlage, um die in der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (BRK) geforderte Inklusion zu erreichen.
Erfahren Sie mehr in unserer Rubrik Bewusstseinsbildung
- über Assistenz in der öffentlichen Wahrnehmung,
- über Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft und Politik,
- wie eine volle, wirksame und gleichberechtigte Partizipation erreicht werden kann,
- welche Rechte die UN-BRK Menschen mit Behinderung garantiert,
- was das Bundesteilhabegesetz ist, und welche Erwartungen Menschen mit Behinderung damit verbinden und
- welche Themen kontrovers diskutiert werden.