Eigenbeitragsrechner gem. SGB XII

Wer Leistungen der Hilfe zur Pflege (SGB XII) erhält, muss ggf. hierzu einen Kostenbeitrag abhängig von seinem eigenen Einkommen zahlen. Wie hoch dieser Kostenbeitrag für eine alleinstehende Person ist, kann mit nachfolgendem Eigenbeitragsrechner ermittelt werden. Wer Leistungen der Eingliederungshilfe erhält, verwendet bitte den Eigenbeitragsrechner gem. SGB IX.

Mein Bruttoeinkommen/Monat
Mein Nettoeinkommen/Monat
abzgl. 2 x Regelbedarfsstufe 1
abzgl. neuer Freibetrag
abzgl. Kaltmiete
abzgl. weitere Absetzbeträge*
Einkommensüberschreitung
abzgl. prozentualer Freibetrag** %
Mein Eigenbeitrag/Monat
Einkommensverbesserung zu 2016

* z.B. für beruflich genutzten Pkw
** z.B. mind. 60% bei blinden Menschen oder Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5