BTW2021: Das steht in den Parteiprogrammen

Partei-LogosHierzu haben wir die Parteiprogramme zur Bundestagswahl der im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien ausgewertet. Eine Übersicht über alle Wahlprogramme und ihren aktuellen Status findet ihr übrigens hier: Wahlprogramme

1. Einkommens- und Vermögensanrechnung

CDU/CSU

Bündnis 90/Die Grünen

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe und auf Schutz vor Diskriminierung in allen Bereichen der Gesellschaft. Auf Basis der UN-Behindertenrechtskonvention und des Grundsatzes der Selbstbestimmung werden wir Inklusion vorantreiben und wollen deren verbindliche Umsetzung mit einer Enquete-Kommission begleiten. Leistungen zur Teilhabe müssen in jeder Phase allgemeiner, beruflicher und hochschulischer Bildung gewährt sein. […] Unser Ziel ist es, das Bundesteilhabegesetz weiterzuentwickeln und Teilhabe zu garantieren – kein Poolen von Leistungen gegen den Willen der Betroffenen, echtes Wunsch- und Wahlrecht, Leistungen unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Leistungsberechtigten und ein Bundesteilhabegeld. Anträge auf Teilhabeleistungen sollen einfach und unbürokratisch sein und Entscheidungen im Sinne der Menschen mit Behinderung schnell erfolgen.

SPD

FDP

Die Linke

Ein menschenrechtskonformes Bundesteilhabegesetz, das keine Kostenvorbehalte, Einkommens- sowie Vermögensanrechnungen und Zumutbarkeitsprüfungen vorsieht und so tatsächliche Chancengerechtigkeit schafft. Wir wollen, dass die Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen bedarfsdeckend sowie einkommens- und vermögensunabhängig in allen Lebensbereichen nach bundesweit einheitlichen Kriterien und durch Bundesmittel finanziert werden. Auch wollen wir ein Teilhabegeld einführen.

2. Zwangspoolen

CDU/CSU

Bündnis 90/Die Grünen

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe und auf Schutz vor Diskriminierung in allen Bereichen der Gesellschaft. Auf Basis der UN-Behindertenrechtskonvention und des Grundsatzes der Selbstbestimmung werden wir Inklusion vorantreiben und wollen deren verbindliche Umsetzung mit einer Enquete-Kommission begleiten. Leistungen zur Teilhabe müssen in jeder Phase allgemeiner, beruflicher und hochschulischer Bildung gewährt sein. […] Unser Ziel ist es, das Bundesteilhabegesetz weiterzuentwickeln und Teilhabe zu garantieren – kein Poolen von Leistungen gegen den Willen der Betroffenen, echtes Wunsch- und Wahlrecht, Leistungen unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Leistungsberechtigten und ein Bundesteilhabegeld. Anträge auf Teilhabeleistungen sollen einfach und unbürokratisch sein und Entscheidungen im Sinne der Menschen mit Behinderung schnell erfolgen.

SPD

FDP

Die Linke

3. Kostenvorbehalt / Wunsch und Wahlrecht

CDU/CSU

Bündnis 90/Die Grünen

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe und auf Schutz vor Diskriminierung in allen Bereichen der Gesellschaft. Auf Basis der UN-Behindertenrechtskonvention und des Grundsatzes der Selbstbestimmung werden wir Inklusion vorantreiben und wollen deren verbindliche Umsetzung mit einer Enquete-Kommission begleiten. Leistungen zur Teilhabe müssen in jeder Phase allgemeiner, beruflicher und hochschulischer Bildung gewährt sein. […] Unser Ziel ist es, das Bundesteilhabegesetz weiterzuentwickeln und Teilhabe zu garantieren – kein Poolen von Leistungen gegen den Willen der Betroffenen, echtes Wunsch- und Wahlrecht, Leistungen unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Leistungsberechtigten und ein Bundesteilhabegeld. Anträge auf Teilhabeleistungen sollen einfach und unbürokratisch sein und Entscheidungen im Sinne der Menschen mit Behinderung schnell erfolgen.

SPD

In unserer Gesellschaft soll das tägliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen selbstverständlich werden.

FDP

Wir Freie Demokraten wollen Wahlfreiheit für Menschen mit Behinderungen. Unabhängig von der Wohnform und vom Wohnort sollen sie Anspruch auf alle Leistungen aus der Sozialversicherung haben. Damit jeder selbst über seine Angebote bestimmen kann, wollen wir das persönliche Budget einfach und unbürokratisch nutzbar machen. Damit ermöglichen wir mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen.

[Anmerkung: Hier geht es nur um Sozialversicherungsleistungen der Kranken- und Pflegeversicherung.]

Die Linke

  • Wir wollen ein garantiertes Recht auf persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen für ein selbstbestimmtes Leben in Arbeit, Bildung, Wohnen, Freizeit und im Ehrenamt. […]
  • Wir wollen die Arbeitsbedingungen der Assistenz- und Unterstützungskräfte verbessern. Ihre Arbeit soll tariflich entlohnt werden, auch wenn sie im so genannten Arbeitgebermodell direkt bei den Assistenznehmer*innen beschäftigt sind. Damit das funktionieren kann, müssen die kommunalen Kostenträger dazu verpflichtet werden, die Tariflöhne zu refinanzieren. Die Tariflöhne sollen mindestens auf dem Niveau der Tarifverträge für den öffentlichen Dienst sein. Zudem soll für öffentliche Aufträge eine Tariftreue-Regelung gelten.
  • Ein menschenrechtskonformes Bundesteilhabegesetz, das keine Kostenvorbehalte, Einkommens- sowie Vermögensanrechnungen und Zumutbarkeitsprüfungen vorsieht und so tatsächliche Chancengerechtigkeit schafft. Wir wollen, dass die Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen bedarfsdeckend sowie einkommens- und vermögensunabhängig in allen Lebensbereichen nach bundesweit einheitlichen Kriterien und durch Bundesmittel finanziert werden. Auch wollen wir ein Teilhabegeld einführen.

4. Assistenz im Ehrenamt

CDU/CSU

Bündnis 90/Die Grünen

SPD

FDP

Die Linke

Wir wollen ein garantiertes Recht auf persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen für ein selbstbestimmtes Leben in Arbeit, Bildung, Wohnen, Freizeit und im Ehrenamt.

5. Assistenz im Krankenhaus

CDU/CSU

Bündnis 90/Die Grünen

SPD

FDP

Die Linke

Auch für diejenigen, die ihre persönliche Assistenz-/Unterstützungskräfte nicht über das Arbeitgebermodell selbst organisieren, muss es möglich sein, die persönlichen Assistent*innen bei einem notwendigen Aufenthalt im Krankenhaus sowie in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mitzunehmen.