Bedürftigkeitsunabhängige Assistenzleistungen

Kosten der Bedürftigkeitsprüfung stehen in keinem Verhältnis

Foto zeigt Taschen-Rechner-Tastatur (© pixabay)

Auch die behördliche Bedürftigkeitsprüfung gibt es nicht umsonst. Wir schätzen die jährlichen Kosten auf bundesweit rund 500 Mio. EUR. Dabei wird von der Notwendigkeit ausge­gangen, dass alle 390.000 Eingliederungshilfe-Leistungsberechtigte außerhalb von Einrichtungen im Jahr 2013 (vgl. Leistung in und außerhalb von Einrichtungen) min­destens einmal überprüft werden mussten. Auf Hilfe-zur-Pflege-Leistungsberechtigte wurde an dieser Stelle bewusst verzichtet, um Doppelzählungen zu vermeiden.

Die Prüfung umfasst die Einholung aller Einkom­mens- und Vermögensdaten des Leistungsberechtigten, die Abfrage der angegebenen Konten bei den Bankinstituten, Ermittlung möglicher weiterer Vermögenswerte, Bescheiderstellung, Widerspruchsbearbeitung usw. Der zeitliche Aufwand je Leistungsempfänger beläuft sich hierzu auf mit Sicherheit nicht zu hoch angesetzte 2 Arbeitstage im Jahr bei einem geschätzten Stun­densatz der Sachbearbeiter in Höhe von mindestens 80 EUR in Vollkostenrechnung (Personalkos­ten, Büromieten, IT-Infrastruktur usw.). Die Seriosität der Schätzung wird auch dadurch ge­stützt, dass die CDU/CSU Bundestagsfraktion in ihrem Entschließungsantrag für den „Entwurf eines Sozialgesetzbuchs – Neuntes Buch – (SGB IX)“ bereits im Jahr 2001 von Verwaltungs­kosten in Höhe von 500 Mio. DM ausgegangen ist (Drucksache 14/5804, S. 2, Aufzählungspunkt Nr. 8). Unter Berücksichtigung der allgemeinen Preissteigerung und der gestiegenen Fallzahlen kann dieser Betrag getrost verdoppelt werden.

Wir fassen zusammen: In Zeiten klammer Kassen leistet sich die Bundesrepublik Deutschland Verwaltungsausgaben von rund 500 Mio. EUR zur Erzielung von Einnahmen im ambulanten Be­reich von weniger als 21 Mio. EUR. Sie belastet dadurch den Staatshaushalt jährlich mit rund 480 Mio. EUR. Geld, das aus Steuermitteln aufgebracht werden muss und an anderer Stelle, wie bei der Sicherstellung des Wunsch- und Wahlrechts, dringend benötigt wird.

Das Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz fordert daher den Bund und die Länder auf, die Bedürftigkeits­prüfung gem. SGB XII sofort abzuschaffen und die Verschwendung von Steuermitteln zu beenden!