Das Bundesteilhabegesetz – Recht trifft auf Kostenvorbehalt

Teilnehmerwortmeldungen

Jens Merkel, NITSA-Vorstand und Behindertenbeauftragter des Landkreises Leipzig, zu Erfahrungen aus der Beratungspraxis

  • Müssen häufig auf die Juristen verweisen
  • Fälle sind sehr individuell
  • Häufig blockieren die Kostenträger
  • Immer mehr Menschen mit Behinderung wollen mit Assistenz leben
  • Aufwendiger Antragsweg schreckt viele ab
  • Viele haben große Probleme mit der Einkommens- und Vermögensanrechnung und wollen nichts mit Sozialhilfe zu tun haben
  • Einige ziehen sich dann wieder zurück und versuchen es im betreuten Wohnen

Teilnehmer/In zur ausbleibenden Veränderungen trotz UN-Behindertenrechtskonvention

  • Musste klagen und sich lange mit Gerichten auseinandersetzen
  • Schöne Sonntagsreden der Politiker, aber ändern tut sich nichts
  • Öffentlichkeit kaum interessiert an Thema „Assistenz“
  • UN-BRK existiert, ist ratifiziert und gültiges deutsches Recht, aber trotzdem bleiben die Antworten die gleichen
  • Verwaltungsrechtler haben andere Einstellung als die Sozialgerichtsbarkeit
  • Wie kann man Einzelfallentscheidungen in Grundsatzentscheidungen ummünzen?

Zwei Teilnehmer/Innen zur Situation von Blinden

  • Wahnsinnig viele komplexe Einzelfälle
  • Situation von Blinden etwas anders gelagert, da Bedarfe eher über pauschalisierte Leistungen gedeckt werden
  • Immer wieder großer Kampf wegen Sparmaßnahmen in allen Bundesländern
  • Besonders schwierige Situation von Taubblinden
    • Situation ist den Gerichten schwer zu vermitteln
    • Assistenz wird gebraucht, um Kommunikation zu ermöglichen
    • Stundenweise Assistenz nicht ausreichend
    • Oft brauchen taubblinde Menschen zuerst einmal überhaupt die Information, dass sie Rechte haben
    • Viele taubblinde Menschen leben in sehr starker Isolation
    • Behinderung ist Kostenträgern meist überhaupt nicht bekannt

Teilnehmer/In zur Situation von Menschen mit Schwerstmehrfachbehinderung

  • Verwaltungen wollen nicht von ihrer Routine abweichen
  • Senatsverwaltung in Berlin setzt Ansatz des individualisierten Leistungsanspruchs für Menschen mit Schwerstmehrfachbehinderung und den stationären Bereich in der Praxis nicht um
  • Benachteiligungen in Evaluationen deutlich nachgewiesen
  • Angebot von Angehörigenvereinen Projekt zu fairer Bedarfserhebung durchzuführen wurde über Monate nicht angenommen

Teilnehmer/In zu Wohlfahrtsverbänden

  • Bruch mit der Wohlfahrt nach dem Beispiel Großbritanniens
  • Menschen mit Behinderung lassen sich zu oft die Butter vom Brot nehmen
  • Bei Veranstaltungen mit der Politik (wie z.B. bei Gesprächen zu Bundesteilhabegesetz) sitzen zu oft zu viele Interessenvertreter der Wohlfahrt und zu wenige Menschen mit Behinderung
  • Wichtiger Selbsterkennungsprozess
  • Möglicherweise muss man eigenen Wohlfahrtsverband gründen

Weitere Anmerkungen verschiedener Teilnehmer/Innen

  • Assistenz muss auch für politisches Engagement gefördert werden
  • Politik hat es weitestgehend geschafft, Menschen mit Behinderung zu vereinzeln ⇒ Netzwerk muss gestärkt werden
  • Was passiert, wenn Bundesteilhabegesetz im Bezug auf einkommensunabhängige Assistenz scheitert? Wir sollten über Alternativen nachdenken.
  • Es sollte ein Austausch über Vergleiche stattfinden

zurück zur Übersicht