Bundesteilhabegesetz

Das Gesetzgebungsverfahren

Auf Grundlage des Abschlussberichts erarbeitet das BMAS den Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz, der am 26. April 2016 an die Verbände zur Stellungnahme versandt wurde. Er übertraf die schlimmsten Erwartungen.Europäischer Protesttag in Berlin 2016, Copyright: Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de Statt der Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts durch Abschaffung des Mehrkostenvorbehalts wurde das unsägliche Zwangspoolen zur Kosteneinsparung in den Gesetzesentwurf aufgenommen. Zusätzlich sollte der Kreis der Leistungsberechtigte beschränkt werden. Nur wer in 5 von 9 Lebensbereichen Assistenzbedarf hat, wäre leistungsberechtigt gewesen (sog. 5-von-9-Regel). Und die neu konzipierte Einkommens- und Vermögensanrechnung erfüllte nicht einmal die Minimalanforderung, wonach niemand durch die Reform schlechter als zuvor gestellt werden sollte. NITSA hat gemeinsam mit den Vereinen ForseA und MMB eine Stellungnahme zum Referentenentwurf beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgegeben. Zusätzlich stellten wir leicht verständliche Faktenchecks zu wesentlichen Inhalten des Referentenentwurfs bereit.

Bild (© pixabay) zeigt eine Hand, die einen Haken unterstreicht. Im Hintergrund steht "check".Trotz massiver Proteste beschloss am 28.06.2016 das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz in einer nur marginal zum Referentenentwurf geänderten Fassung. In einem offenen Brief an Bundesministerin Nahles nahm NITSA e.V. zu wesentlichen Änderungen Stellung. Die Faktenchecks wurden entsprechend dem Kabinettsentwurf angepasst.

NichtMeinGesetz Protestaktion im Käfig, Copyright: Andi Weiland | andiweiland.deAuch das parlamentarische Verfahren wurde fortlaufend durch Proteste begleitet. Wichtige Fragen, wie z.B. die Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und ergänzender Hilfe zur Pflege wurden mit dem Gesetzentwurf nicht geklärt. Menschen mit Assistenzbedarf, die zusätzlich Hilfe zur Pflege erhielten, drohten im alten Sozialhilferecht zu verbleiben und damit wären ihre Partner weiterhin zahlungspflichtig gewesen. Auch die neue Einkommens- und Vermögensanrechnung wurde scharf kritisiert, da nicht einmal perspektivisch deren vollständige Abschaffung vorgesehen war. Doch am meisten erregte das Zwangspoolen die Gemüter. Von den Betroffenen wurde dieses als Frontalangriff auf ihr selbstbestimmtes Leben verstanden.

Allen Protesten zum Trotz beschloss der Bundestag am 01.12.2016 und der Bundesrat am 16.12.2016 das Bundesteilhabegesetz. Damit konnte es in seiner 1. Stufe zum 01.01.2017 in Kraft treten. Was die Schnittstelle Eingliederungshilfe vs. ergänzender Hilfe zur Pflege anbetrifft, so schienen die Proteste Wirkung gezeigt zu haben. Auch die 5-von-9-Regel wurde gestrichen und soll bis 2023 durch eine andere ersetzt werden. Beim Zwangspoolen gab es jedoch nur kosmetische Nachbesserungen. Einen Überblick zu den für Menschen mit Assistenzbedarf relevanten Änderungen geben unsere Fragen und Antworten zum Bundesteilhabegesetz.